festival guide

So viel zu sehen, so viel zu entdecken! Hier gibt’s für euch in aller Kürze die wichtigsten Informationen auf einen Blick. Vom Ticketing, über Camping bis hin zu Gastronomie. 

Wir stecken im Moment in den Vorbereitungen für das Festival 2024, alle Informationen die ihr hier findet sind daher mir Vorbehalt zu genießen! 

Folgt uns auf unseren Social Media Kanälen, dort posten wir aktuelle Infos und Updates. 

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Tickets

Wir informieren Euch rechtzeitig sobald ein Datum für den Vorverkaufsstart festgelegt ist! Tickets sind dann an verschiedenen Vorverkaufsstellen, online bei Ticket Regional oder telefonisch erhältlich. 

 

Der gesamte Vorverkauf wird über das Ticketing-Portal „Ticket-Regional“ abgewickelt.

Ticketbuchungen sind ab Mittwoch 1. Juni um 9 Uhr möglich.

Vorverkaufsstellen

Isny Info

Marktplatz 2, 88316 Isny – keine telefonischen Bestellungen/Reservierungen möglich


Theaterfestival Info-Stand

In der Isnyer Innenstadt, ab 1. Juli den ganzen Monat über immer donnerstags und samstags von 10:00-12:00 Uhr vor dem Rathaus. Bei diesem Direktverkauf fallen keine Vorverkaufsgebühren an.


Ticketkategorien

Ermäßigte Karten

  • Menschen mit Behinderung, Schüler und Studenten erhalten eine Ermäßigung von 1,50 €. (Ausnahmen: Kinderprogramme und Poetry Slam).
  • Menschen  mit  Behinderung  mit  ausgewiesener  Begleitperson zahlen den vollen Preis, die Begleitperson ist frei.
  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre zahlen den halben Preis. (Ausnahmen: Kinderprogramme und Poetry Slam).

Dauerkarte
Die Dauerkarte für alle Abendveranstaltungen kostet 215 € pro Person. Sie ist personalisiert und nicht  übertragbar. 

Die  Dauerkarte berechtigt zum kostenlosen Campen auf dem Gelände des Theaterfestivals.

ACHTUNG: auch Dauerkartenbesitzer müssen einen Campingplatz vorab online reservieren (hier). Es besteht kein Anspruch auf einen Campingplatz.

Dauerkarten sind nur direkt über den Internet-Vorverkauf des Theaterfestivals buchbar (hier) oder im Juli am Infostand des Theaterfestivals in der Isnyer Innenstadt erhältlich. Die Karten senden wir Ihnen samt Rechnung per Post zu, nachdem Sie den in Ihrer Buchungsbestätigung ausgewiesenen Betrag auf das angegebene Konto überwiesen haben. Die Bearbeitung dauert ca. 4-5 Werktage nach Geldeingang bei uns.

 

Abendkasse

Die Abendkasse öffnet jeweils 90 Minuten vor Veranstaltungsbeginn.


Einlass

Einlass zur jeweiligen Veranstaltung ist 30 Minuten vor Beginn.

Camping Infos

FESTIVALCAMPING 

Während des Festivals haben wir für unsere Workshop-TeilnehmerInnen und BesucherInnen des Veranstaltungsprogramms einen Campingbereich direkt am Festivalgelände in Burkwang eingerichtet. 

 

Festivalcamping am Theaterfestival ermöglicht euch eine einfache Übernachtungsmöglichkeit. Voraussetzung ist der Besitz eines Workshoptickets oder einer Eintrittskarte (ausgenommen Kindernachmittage und Poetry Slam). Euer Platz muss vorab über unser online System gebucht werden. Haltet dafür eure Ticket-/ Workshopnummer bereit. Auch Dauerkartenbesitzer müssen ihren Platz reservieren, aber wie immer kostenlos. 

 

Unser Festival soll für alle sein: Vom Kleinkind bis zum Pensionär soll sich jeder wohlfühlen. Um jedem einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen, braucht es neben klaren Regeln (aktuelle Haus- und Campingordnung) vor allem einen respektvollen und toleranten Umgang miteinander. 

 

GUT ZU WISSEN 

Auf dem Campingareal können Zelte, Wohnwägen, Wohnmobile oder Camper aufgestellt werden. KFZ dürfen nur während der Öffnungszeiten des Campingbüros und gegen ein Pfand von 50€ zum Be- und Entladen auf das Gelände gefahren werden (max. 1 Stunde). Danach sind diese auf den ausgewiesenen Parkflächen am Festivalgelände abzustellen. Die Zufahrt zum Campingareal ist außerhalb der Öffnungszeiten des Campingbüros gesperrt (siehe weiter unten). 

 

Duschen, Waschbecken mit Warmwasser und Toiletten sind vorhanden, ebenso eine Spüle für Schmutzgeschirr. Es besteht zu keiner Zeit Anspruch auf einen Strom-Anschluss. Für das Festivalcamping wird kein WLAN zur Verfügung gestellt. 

 

Um ein Signal für die Einhaltung der Ruhezeiten zu setzen, ist bei uns auf dem Festival ab 18 Uhr die Nutzung elektronisch verstärkter Musik (Radios, Smartphones, Musikboxen, etc.) nicht mehr gestattet

 

Zum Thema Müll: Die zunehmende Wegwerf- und Vermüllungsmentalität, die von den großen Festivals zu uns herüberschwappt, wollen wir hier auf dem Theaterfestival nicht haben. Mülltrennung gilt auf dem gesamten Platz. Für Papier/Plastik/Restmüll/Glas (grün/weiß/braun) stehen Müllcontainer für euch bereit. 

Wir behalten uns vor, aus Sicherheitsgründen das Campingareal jederzeit zu schließen. Es gilt die aktuelle Haus- und Campingordnung. 

 

ÖFFNUNGSZEITEN CAMPINGBÜRO/ ZUFAHRTSZEITEN CAMPINGAREAL 2023

Do 27. Juli – Sa 5. August 

von 9 bis 12 Uhr und 16 bis 18 Uhr 

Zu diesen Zeiten ist das Campingbüro zum Einchecken geöffnet und die Zufahrt auf das Campingareal mit Kraftfahrzeugen zum Be- und Entladen gegen ein Pfand von 50€ möglich. Danach sind die Fahrzeuge auf den ausgewiesenen Parkflächen am Festivalgelände abzustellen. 

 

PREISE 2023 

Kleines Zelt pro Nacht: 5 € 

Großes Zelt (ab 4 Personen) pro Nacht: 8 € 

Caravan/Camper pro Nacht: 10 € 

Einmalig pro Zelt/Fahrzeug: Pfand Hausnummer 10 € 

 

Die Gebühren fürs Camping fallen mit der Buchung an. Das Pfand ist beim Einchecken mit der Ankunft zu entrichten. In der Dauerkarte sind die Gebühren fürs Festivalcamping inbegriffen. Hier fallen bei der Buchung keine Kosten an, lediglich beim Einchecken ist auch das Pfand für die Hausnummer zu entrichten. 

Wir verwenden eure Gebühren dazu, die Infrastruktur wie z.B. die sanitären Einrichtungen, Strom, Wasser/ Abwasser, Müllentsorgung uvm. bereitzustellen.

 

Den Lageplan mit Übersicht der Kursräume für Workshops können Sie hier herunterladen.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Kurse in Räumen in der Stadt Isny (ca. 2 km entfernt vom Festivalgelände) stattfinden. Es besteht nur eine unzureichende Busverbindung in die Innenstadt. Auf dem ausgeschilderten Radweg von Burkwang nach Isny kommen Sie mit dem Fahrrad bequem zu allen Kursräumen.

Haus- & Campingordnung

Um die Sicherheit, Ordnung und ein gedeihliches Miteinander zu gewährleisten, hat sich jeder Besucher grundsätzlich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.

Die wichtigsten Regeln sind in dieser Haus- und Campingordnung aufgeführt. Sie gilt zu jeder Zeit für alle Personen, die sich auf dem Festivalgelände aufhalten.

Mit dem Betreten des Festivalgeländes erkennt jeder Besucher die Geltung dieser Haus- und Campingordnung an.

I.         BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
  1. „Veranstalter“ ist der Theaterfestival Isny e.V., Am Feuerschwanden 5, 88316 Isny, info@theaterfestival-isny.de
  2. Das „Festivalgelände“ umfasst den Schotterplatz, die angrenzenden Grünflächen, den angrenzenden Sportplatz, alle Parkflächen und das Campingareal.
  3. „Campingareal“ bezeichnet die vom Veranstalter freigegebenen und speziell hierfür ausgewiesenen Flächen zum Campen.
  4. „Parkflächen“ meint die die vom Veranstalter freigegebenen und speziell hierfür ausgewiesenen Flächen zum Abstellen von Kraftfahrzeugen.
  5. Der Begriff „Wohnmobile“ meint Wohnwägen, Wohnmobile sowie wohnmobilähnliche Fahrzeuge (z.B. Camper).
II.         HAUSRECHT
  1. Der Veranstalter übt das Hausrecht auf dem gesamten Festivalgelände aus. Er kann dieses Recht auf Dritte übertragen. Anweisungen des Ordnungs- und Verkehrsdienstpersonals ist Folge zu leisten. Der Veranstalter kann jederzeit von seinem Hausrecht Gebrauch machen.
  2. Bei Zuwiderhandlung gegen die vorliegende Haus- und Campingordnung oder wenn ein Verstoß dagegen bevorsteht, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Die Eintrittskarten und das Festivalbändchen verlieren ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
  3. Der Veranstalter behält sich Schadensersatzansprüche gegen jedermann vor, der schuldhaft auf dem Festivalgelände einen Schaden verursacht.
  4. Begeht ein Besucher auf dem Festivalgelände eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung des Festivalgeländes verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei zur Anzeige gebracht.
  5. Das Ordnungspersonal ist ermächtigt Fahrzeuge, Personen und Gepäckstücke auf verbotene Gegenstände zu überprüfen. Wird die Kontrolle verweigert oder werden verbotene Gegenstände mitgeführt, wird der Zutritt zum Gelände verwehrt bzw. droht der Platzverweis.
III.         ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN
  1. Grundsätzlich gilt, jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Keine körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Personen.
  2. Es ist untersagt, Gegenstände auf andere Besucher oder Zelte zu werfen, außerhalb der Toiletten zu urinieren oder seine Notdurft zu verrichten, Gegenstände oder Inventar zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen.
  3. Es ist untersagt, gewerblich Handel zu treiben oder werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter (Flyer) auf das Festivalgelände zu bringen, diese dort zu verteilen oder sonstige Marketingaktionen durchzuführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters auf dem gesamten Festivalgelände grundsätzlich untersagt.
  4. Während Veranstaltungen im Zirkuszelt (ca. 19 Uhr bis 00:30 Uhr, am letzten Samstag ganztägig) und generell zwischen 0:30 Uhr und 9 Uhr ist im Zuge der Lärmvermeidunglaute Musik, Trommeln und Lärm egal welcher Art auf dem Campingareal und dem Baggersee zu unterlassen.
  5. Das Aufladen von E-Autos, E-Fahrrädern, E-Rollern sowie anderen elektrischen Fortbewegungsmitteln ist auf dem Campingareal nicht gestattet.
IV.         VERBOTENE GEGENSTÄNDE
  1. Glasflaschen jeder Art, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), pyrotechnische Gegenstände, Vuvuzelas, Megaphone, Shirts von rechten Bands, Sperrmüll (alte Sofas, Sessel, Baumaterial, Holz etc.) sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art dürfen nicht auf das Gelände gebracht oder dort verwendet werden. Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.
  2. Foto- und Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen, dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters nicht auf das Festivalgelände gebracht oder dort genutzt werden.
V.         SICHERHEIT
  1. Das Betreten des Bühnenbereiches und das Besteigen von Absperrungen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung vom Veranstalter eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen.
  2. Der Ordnungsdienst führt am Einlass zur Veranstaltung ggf. Taschenkontrollen durch und ist im Zweifelsfall berechtigt auch Leibesvisitationen vorzunehmen.
  3. Erkennbar Betrunkene werden am Einlass abgewiesen (auch wenn sie ein gültiges Veranstaltungsticket vorweisen können).
  4. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt dem Veranstalter vorbehalten.
VI.         TON-, BILD- UND FILMAUFNAHMEN
  1. Der Besucher willigt unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet) ein. Gegen die Verwendung kann beim Veranstalter schriftlich Einspruch erhoben werden.
VII.         HAFTUNG DES VERANSTALTERS
  1. Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
  2. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände.
  3. Bei Konzerten und Aftershowparties besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. Der Veranstalter übernimmt dabei keinerlei Haftung, sondern rät bei Bedenken vom Besuch der Veranstaltung ab. Die Benutzung von adäquatem Gehörschutz wird empfohlen.
  4. Parken und Campen auf ausgewiesenen Parkplätzen bzw. dem Campingareal geschieht auf eigene Gefahr.
  5. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Personenschäden, die durch die Benutzung eines vom Veranstalter bereitgestellten Strom- oder WLAN-Anschlusses entstehen.
  6. Falls die Haftung des Veranstalters aufgrund der vorhergehenden Klauseln ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies ebenfalls für seine Mitarbeiter.
VIII.         SAUBERKEIT, MÜLL
  1. Die Grünflächen des Festivalgeländes werden als Futterwiesen für Nutzvieh bewirtschaftet. Daher bitten wir alle Besucher insbesondere keine Glasflaschen (Scherben!), Zigarettenstummel sowie Hundekot auf den Wiesen zu hinterlassen, da die Tiere daran im schlimmsten Fall qualvoll sterben.
  2. Wege, Anlagen und sämtliche Einrichtungen des Campingareals sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Abwässer dürfen nur in dafür vorgesehene Ausgüsse entleert werden. Die Entsorgung chemischer Toiletten ist am Theaterfestival nicht möglich, die nächste Möglichkeit zur Entsorgung befindet sich am Wohnmobilstellplatz der Stadt Isny.
  3. Zum Ende des Aufenthaltes sind die Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Alle Abfälle sind an den dafür eingerichteten Müllsammelplätzen in die bereitgestellten Tonnen/Container zu entsorgen. Zur Sauberhaltung sind zusätzliche Mülltüten kostenlos im Festivalbüro erhältlich. Mülltrennung gilt auf dem gesamten Festivalgelände.
IX.         FESTIVALCAMPING
  1. Das Campen auf dem Festivalgelände ist nur mit vorheriger Buchung und innerhalb der ausgewiesenen Flächen (Campingareal) erlaubt, ein Anspruch auf eine bestimmte Fläche besteht nicht.
  2. Bei Verlassen des Platzes besteht keine Garantie auf eine Rückkehrmöglichkeit zum selben Ort.
  3. Es dürfen Zelte und Wohnmobile zum Campen aufgestellt werden.
  4. Das Ausheben von Kuhlen, Löchern und Gräben sowie der Bau von Türmen, Gestellen und sonstigen Vorrichtungen ist nicht gestattet.
X.         ZUFAHRT ZU CAMPINGFLÄCHEN
  1. Auf dem gesamten Festivalgelände gilt die StVO.
  2. Der Platz darf nur zur Ankunft oder Abfahrt während der vor Ort ausgewiesenen Zufahrtszeiten befahren werden.
  3. Die Zufahrt zum Campingareal ist nur kurzzeitig zum Be- und Entladen, maximal jedoch für 1 Stunde während der ausgewiesenen Zufahrtszeiten gestattet. An der Zufahrt wird ein Pfand in Höhe von 50,- € je Fahrzeug erhoben, die Rückerstattung erfolgt nur wenn das Fahrzeug innerhalb der vorgenannten Zeit wieder herausgefahren wird. Für Wohnmobile zum Abstellen wird kein Zufahrtspfand erhoben.
  4. Die Verkehrs-, Flucht- und Rettungswegesind gekennzeichnet – es darf auf diesen weder geparkt noch gecampt werden. Bei Zuwiderhandlung wird kostenpflichtig geräumt oder abgeschleppt. Bei schlechten Bodenverhältnissen können vorübergehend Fahrverbote angeordnet werden. Es besteht zu keiner Zeit eine Mobilitätsgarantie!
XI.         CAMPINGZEITEN, HAUSNUMMERN, BUCHUNG
  1. Das Festivalcamping öffnet am Donnerstag, dem ersten Festivaltag, um 9 Uhr und schließt am Sonntag, dem letzten Festivaltag, um 12 Uhr. Die genannten Uhrzeiten entsprechen dem frühesten Anreise- sowie dem spätesten Abreisetermin. Eine Rückerstattung von Pfand nach dem spätesten Abreisetermin ist nicht möglich.
  2. Für die Zeit des Campings bekommt jedes Zelt/Wohnmobil gegen 10,- € Pfand eine Hausnummer, welche gut sichtbar am Zelt/Wohnmobil befestigt werden muss. Bei Abreise wird diese im Campingbüro wieder zurückgenommen und das Pfand erstattet.
  3. In der Dauerkarte für das Festival sind die Campinggebühren für ein Zelt/Wohnmobil enthalten. Das Hausnummernpfand ist im Ticketpreis nicht enthalten und muss vor Ort entrichtet werden.
  4. Die Campinggebühren sind mit der Buchung des Platzes zu entrichten.
XII.         GRILLEN, OFFENES FEUER, STROM
  1. Grillen ist erlaubt, offenes Feuer und Lagerfeuer sind verboten.
  2. Es sind ausschließlich im Handel erworbene Holzkohleanzünder, Gaskartuschen und Grillvorrichtungen erlaubt. Sämtliche Gasgeräte müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und deutscher DIN-Norm entsprechen. Es dürfen nur Stech- und Schraubgaskartuschen bis maximal 470g Füllgewicht sowie im Wohnmobil fest montierte Gasflaschen bis 5kg benutzt werden.
  3. Außer Grillgut darf nichts auf die glühenden Kohlen geworfen werden, INSBESONDERE KEINE GASKARTUSCHEN.
  4. Nach dem Grillen muss die Kohle ausglühen, durch das plötzliche Ablöschen mit Wasser entstehen große Mengen von heißem Wasserdampf, die Verbrühungen verursachen. Es ist untersagt, Kohle zum Ausglühen auf den Rasen zu schütten.
  5. Bei Sturm oder ähnlichen Witterungsverhältnissen kann das Grillen aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Beim Ausbruch eines Feuers ist unverzüglich der Ordnungsdienst zu informieren, auch wenn das Feuer selbst gelöscht werden konnte.
  6. Der Veranstalter stellt den Campinggästen unentgeltlich einen Stromanschluss (220V Schuko) zur allgemeinen Benutzung zur Verfügung, jedoch besteht zu keiner Zeit ein Anspruch auf einen Stromanschluss. Eine unterbrechungsfreie Stromversorgung wird nicht gewährleistet.
  7. Aus Sicherheitsgründen kann der Strom jederzeit ganz abgeschaltet werden.
XIII.         AUSWEIS- UND UNTERSCHRIFTSFÄLSCHUNG
  1. Wer versucht, sich mit einem fremden oder gefälschten Ausweis Zutritt zu verschaffen, bzw. eine gefälschte „Erziehungsbeauftragung“ vorlegt, wird der Polizei gemeldet. Es besteht die Möglichkeit einer Anzeige aufgrund von Urkundenfälschung.
XIV.         AUFENTHALT VON MINDERJÄHRIGEN
  1. Bei Begleitung des Jugendlichen durch einen Erziehungsbeauftragten muss die „Erziehungsbeauftragung“ im Downloadbereich unter www.theaterfestival-isny.de rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Diese ist an der Campinganmeldung bzw. am Einlass zusammen mit leserlichen Ausweiskopien des Personensorgeberechtigten, des Erziehungsbeauftragten und des Jugendlichen abzugeben.
    1. Der Erziehungsbeauftragte erklärt sich mit seiner Unterschrift dazu bereit, während der gesamten Verweildauer des Jugendlichen auf dem Festival die Verantwortung für den Jugendlichen zu übernehmen.
    2. Der Erziehungsbeauftragte muss das Mindestalter von 21 Jahren erreicht haben und darf jeweils nur für 2 Jugendliche während des Festivals den Erziehungsauftrag übernehmen.
  • Der Erziehungsbeauftragte muss in der Lage sein, die ihm übertragenen Erziehungspflichten zu erfüllen und hat dafür Sorge zu tragen, dass der Jugendliche mit ihm gemeinsam das Festival verlässt.
  1. Wir behalten uns vor, eine Übertragung des Sorgerechtes nicht zu akzeptieren (z. B. bei Zweifel am Zustandekommen der Übertragung oder Eignung der Person, an welche das Sorgerecht übertragen wurde bzw. bei einer Fälschung).
  2. Die Nutzung des Festivalcampings durch Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist nur in Begleitung der Eltern oder eines Erziehungsbeauftragten erlaubt.
  3. Das Alter und die Identität des Jugendlichen und des Elternteils oder Erziehungsbeauftragten können vom Ordnungspersonal jederzeit anhand eines Lichtbildausweises oder anderer geeigneter Altersnachweise festgestellt werden.
  4. Bei der Abgabe alkoholischer Getränke gilt §9 JuschG. Nach Aufforderung durch das Ausschankpersonal muss ein gültiger Altersnachweis vorgelegt werden. Liegt ein solcher nicht vor, wird die Abgabe verweigert.
XV.         VERANSTALTUNGEN
  1. Bei einem Teil der Veranstaltungen werden allen Besuchern farbige Armbänder zur Kenntlichmachung des Alters angelegt.
  2. Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person ist der Eintritt nicht gestattet.
  3. Jugendliche ab 16 Jahren können den PartypassDer Aufenthalt auf der Veranstaltung ist bis längstens 24 Uhr gestattet (§5 JuschG).

 

 

XVI.         DATENSCHUTZ
  1. Bei der Anmeldung zum Festivalcamping erheben wir folgende Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO:
    1. Vorname, Nachname und Geburtsdatum jedes Campinggastes zur Prüfung gegen die in Abschnitt XIV aufgeführten Jugendschutzbestimmungen, sowie dessen Zugehörigkeit zu einer Hausnummer zur eindeutigen Identifikation bei Regelverstößen.
    2. Postanschrift (Straße, Haunummer, Postleitzahl, Ort, Land) des Zelt- bzw. Wohnmobilverantwortlichenfür die Kontaktaufnahme nach dem Festival z.B. im Falle offener Beträge, Rechtsansprüche oder Fundsachen.
  • Telefonnummer zur direkten Kontaktaufnahme mit dem Zelt- bzw. Wohnmobilverantwortlichen, z.B. bei medizinischen Notfällen, Freihaltung von Rettungswegen (Fahrzeuginhaber), Nachfragen zur Erziehungsbeauftragung.
  1. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zum Betrieb des Festivalcampings verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Der Zugriff auf die Daten ist auf das Campingteam beschränkt. Die Löschung erfolgt nach Ablauf von 3 Monaten nach dem Festival.
  2. Es besteht ein Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten (Art. 15 DSGVO), Berichtigung der Daten (Art. 16 DSGVO), Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht, Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Um diese Rechte in Anspruch zu nehmen bzw. bei Fragen zu personenbezogenen Daten genügt die schriftliche Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter.

Gastronomie

GASTROZELT

Seit 2011 bewirtete Aziz Rahimi vom Gasthaus Lamm in Leutkirch mit seinem Team die Gäste des Theaterfestivals. Vielen Dank für diese hervorragende Zusammenarbeit über all die Jahre! In Absprache mit Aziz Rahimi hat das Theaterfestival beschlossen dieses Jahr einen weiteren Schritt Richtung Ehrenamt zu gehen. Die besondere Neuerung: Das ehrenamtliche Team stellt die Bewirtung der Festivalgäste 2023 in Eigenregie auf die Beine – zusammen mit drei Partnern*innen, die an Essensständen vor dem Gastrozelt vegane, vegetarische und fleischhaltige Gerichte anbieten werden.

 

 

Drei Partner*innen, die uns bei dieser Neuerung 2023 zur Seite gestanden sind, waren Desi mit ihrer veganen, Isnyer Gastronomie, Meo, Phillip & Crew mit seiner Spatzenhütte für die vegetarische Verkostung und für die hungrigen Besucher, die nicht auf Fleisch verzichten mochten, der Isnyer Gasthof Schwarzer Adler.

 

 

 

Essen gab es 2023 an allen Festival-Tagen von 11.30 Uhr bis 14 Uhr und von 17 Uhr bis ca. 23 Uhr. An den Kindernachmittagen vor den Veranstaltungen ab 11 Uhr bis ca. 15.30 Uhr. Nach den Kinder-Veranstaltungen gibt es Eis von der Allgäuer Eismanufaktur.

 
BEWIRTUNGSZEITEN 2023

Frühstück

von unserer Frühstückstruppe
8:30 – 10:30 Uhr
Süß oder salzig, Kaffee/Tee/Saft, Apfel und Ei und allerlei!

Mittag

11:30 – 14:00 Uhr (an den beiden Kindernachmittagen 11-15.30 Uhr)

Abend

17:00 – 23:00 Uhr

 

 

AWARENESS AM THEATERFESTIVAL

Es wäre schön, wenn alle Menschen auf einem Festival gleich sicher wären. Leider entspricht das oft nicht der Realität. Große Menschenmengen, nicht abschließbare Zelte, alkoholisierte Menschen und Dunkelheit bedeuten für viele Personen ein höheres Risiko für Übergriffe.

 

Seit diesem Jahr gibt es ein Awareness-Team, das präventiv Aufklärung leisten und Bewusstsein schaffen möchte und euch geschulte Ansprechpartner*innen für mögliche Vorfälle bietet.

Das Theaterfestival Isny steht für Toleranz und Vielfalt und gegen jede Form der Diskriminierung. Wir bitten euch deshalb, aufeinander zu achten und die Grenzen der anderen zu respektieren. Sollten diese Grundsätze nicht eingehalten werden oder du fühlst dich nicht wohl, stehen dir unser Awareness-Team und ein Rückzugsraum jederzeit zur Verfügung.

Melde dich einfach bei einem Teammitglied oder ruf uns direkt auf dem Awareness-Handy an🧡
Awareness-Nummer: 0160 986 279 04 (immer erreichbar)